Donnerstag, 20. September 2012

Neue Serie zum Weltkindertag: "Die Machenschaften und Verbrechen Deutscher Jugendämter"

Folge 1: Ein Rechtsanwalt als Handlanger des Jugendamtes

Pünktlich zum Weltkindertag am heutigen 20. September 2012 starten wir eine neue Serie über die Machenschaften und Menschenrechtsverbrechen deutscher Jugendämter. (Anm.d.Red.: Die Welt feiert den Tag des Kindes jeweils am 01. Juni, mit Ausnahme der BRD, die dafür einen abweichenden Feiertag vorgesehen hat. Warum eigentlich?)

März 2012: Richter Fiedler vom Amtsgericht Dresden setzt auf Weisung des Jugendamtes einen so genannten "Umgangspfleger" namens Peter H. ein.

Peter H. ist Rechtsanwalt für Strafrecht in Dresden. Weil seine Kanzlei mehr schlecht als recht läuft, ist er auch als freiberuflicher Berufsbetreuer tätig, der darauf angewiesen ist, immer genügend Menschen zu "betreuen". Schon aus diesem Grund wird Peter H. niemals einen seiner "Klienten" aufgeben. Als Berufsbetreuer zieht Peter H. somit über 40 angeblich geschäftsunfähigen Personen das Geld aus der Tasche.

Die einzige gerichtlich festgelegte Aufgabe des Peter H. war und ist, den Umgang zwischen einem vierjährigen Kind und seinem Vater zu ermöglichen, da die sogenannten Pflegepersonen das Kind entgegen ihrer gesetzlichen Aufgabe lieber "behalten" und jeden Kontakt zum Vater verhindern wollen, mit dem Kind weiterhin jeden Monat 1800 EUR verdienen, damit sie ihr neues Eigenheim auf Pump abzahlen können.

Zwei Monate später: Peter H. hat sich mittlerweile das Vertrauen des Vaters erschlichen, indem er unhaltbare Versprechungen immer wieder ins Gespräch brachte, die er später nie eingehalten hat und zudem verleugnete (dazu später mehr).

Weitere zwei Wochen später: Peter H. verfügt einen zeitlich unbegrenzten Dauerumgang zwischen dem Vater und seiner Tochter. Der Vater hat dafür bereits ein Ferienhäuschen in einer Jugendherberge gebucht. Vor Beginn des Umgangskontaktes allerdings reißt Peter H. sich selbst die Maske vom Gesicht und nennt dem Vater einige Hindernisse, die seiner Ansicht nach dem Umgang mit seiner Tochter jetzt entgegenstehen könnten: so bedrohte Peter H. den Vater u.a. damit, , dass er ihn "jetzt auch umbringen könnte" und er "das vielleicht auch mal machen würde".

Zwei Tage später erscheint dann unmittelbar vor dem Abendessen ein dunkler Schatten in der Ferienidylle. Der Schatten entpuppt sich als "Umgangspfleger" Peter H., der am gebuchten Ferienhaus unangemeldet und in auffälligem Verhalten, durchs Fenster starrt und das Kind, das gerade deutlich sichtbar Vertrauen zum Vater gewonnen hat, ohne Rücksicht auf das Wohl des Kindes und ohne ersichtlichen oder sonstwie vorhandenen tatsächlichen Grund kommentarlos aus der Obhut des Vaters reißt.


Der Handlanger des Jugendamtes Peter H. täuscht seine angeblichen Befugnisse vor (v.l.n.r.: Zeuge, Peter H., Zeugin mit Kind)

Sämtliche Beobachter dieser Straftat vor laufender Kamera sind zunächst sprachlos, der Vater und seine Begleitung verfolgen Peter H., der im Laufschritt zu seinem Auto Golf IV, silbermetallic, amtliches Kennzeichen DD-EN 9162 geht und das weinende Kind dabei hinter sich herzerrt. Das Kind erleidet dabei sichtbar einen Schock und muss vom Vater und seiner Begleitung beruhigt werden.

Als Peter H. an seinem Auto (silberner Golf, amtliches Kennzeichen DD-EN 9162) ankommt, trifft ein weiterer Zeuge hinzu und fragte Peter H., was dieser hier treibe, und dass er die Polizei holen werde. Peter H. behauptet skrupellos, er wäre "dazu ermächtigt", was nicht nur eine Lüge ist und an längst vergangene Zeiten erinnert, sondern aufgrund des nicht öffentlichen Charakters einer familiengerichtlichen Angelegenheit auch eine weitere Straftat des Peter H. darstellt


Peter H: "Geben Sie mir sofort das Kind!" (v.l.n.r.: Zeugin mit Kind, Peter H., im Hintergrund: schockierte Kinder)

Die herbeigeeilten Zeugen wollen aufgrund des Verhaltens des Peter H. (Kommentarloses Abgreifen des Kindes, brutales Hinterherzerren des Kindes gegen dessen sichtbaren Widerstand) richtigerweise sofort die Polizei einschalten.

Doch Rechtsanwalt Peter H. nötigt den Vater, seine Tochter in das -vermüllte und nach Zigarettenqualm stinkende- Auto des Peter H. zu setzen, in dem sich nicht einmal geeignete Rückhaltesysteme für Kinder befinden. Zur Krönung der Dreistigkeit "droht" Peter H. sogar mit vorgehaltenem Handy damit, "die Polizei zu rufen", falls der Vater seinen "Anweisungen" nicht Folge leisten würde.

Konsterniert gibt der Vater nach. Heute meint er dazu: "Aus heutiger Sicht hätte ich keinen Moment gezögert, meinerseits die Polizei zu rufen und Peter H. auf frischer Tat festnehmen zu lassen. Peter H. handelt offensichtlich systematisch, es liegen bereits etliche Strafanträge gegen Peter H. wegen ähnlicher Taten vor."

Unmittelbar nach diesem Vorfall wird Peter H. aufgefordert, die rechtliche Grundlage für sein Handeln zu nennen. Diese Aufforderung bleibt bis heute unbeantwortet. Stattdessen setzt Peter H. nun sein Verhalten der serienweisen Verleumdungen und Üblen Nachreden zum Nachteil des Vaters, seiner Lebensgefährtin und seines Kindes in schriftlicher Weise fort, dazu gehören auch Nachstellungen und Psychoterror wie Anrufe mitten in der Nacht um 01:29 Uhr, wobei Peter H. selbst es war, der zuvor versuchte, die telefonische Kontaktaufnahme des Vaters zu ihm -Peter H.- zu untersagen.

Bemerkenswert erscheint in diesem Zusammenhang, dass Peter H. nur einige Tage zuvor in einem Gespräch mit dem Vater behauptet, "der Heilige Geist" zu sein, und neben an Schwachsinn grenzendem Verhalten wie Hüpfen im Kreis mit dem ständigen Ausruf "Yes we can!" zudem sexuell anzügliche Bemerkungen von sich gibt wie "Fick doch den Baum an."

Ein namentlich der Redaktion bekannter Psychologe meint dazu: "Diese Äußerungen des Peter H. erhärten die Vermutung, dass dieser an wahnhaften Wahrnehmungsstörungen leidet."

Peter H. hat aus oben gegebenem Anlass seine Geschäftsfähigkeit trotz Aufforderung nicht nachgewiesen. Das bedeutet, dass Peter H. als mutmaßlich geschäftsunfähige Person über Wohl und Wehe von angeblich betreuungsbedürftigen Personen entscheidet.

Es bleibt noch anzumerken, dass mittlerweile hinreichend Hinweise dafür vorliegen, dass Peter H. das hier betreffende Kind auch sexuell missbraucht bzw. sexuell belästigt hat.

Für die Tat des Peter H. existieren über 50 Zeugen. Strafrechtliche Ermittlungsverfahren wurden in die Wege geleitet. Das Amtsgericht Dresden wurde über das Gebaren des Peter H. informiert - bis heute erfolgte keine Reaktion. Es ist davon auszugehen, dass Richter am Amtsgericht Fiedler und Rechtsanwalt Peter H. gemeinsame Sache machen und sich gegenseitig Dienstbarkeiten leisten.

Sonntag, 29. Januar 2012

Stuttgart: Beleidigungsverfahren wird zu Terrorprozess hochstilisiert

Amtsrichter Dr.(?) Benjamin Stolle vom Amtsgericht Stuttgart (kürzlich noch weisungsgebundener Staatsanwalt) will körperliche Untersuchungen aller Zuschauer.

Für die "Zeugen" und "Geschädigten" lässt Dr.(?) Stolle einen geschützten Bereich reservieren.

Selbstverständlich setzt ein Dr. (?) Stolle keine Unterschrift unter diese Verfügung, um beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag nicht angreifbar zu sein. Selbstverständlich wird dem Pöbel nur ein "Abdruck" per einfachem Brief zugestellt. DIe urkundsbeamtliche Beglaubigung fehlt. Diese Vorgehensweise dürfte wohl verfassungswidrig und kriminell sein und gegen Völkerrecht verstoßen.

Anmerkung: Die Verfügung des Dr. (?) Stolle hat derselbe inklusive Rechtschreibfehler (!) von seiner Kollegin, Richterin am Amtsgericht Ingrid Tichaczek-Krebs abgeschrieben, die im ersten Terrorprozess Herrn Michael Mosuch bereits zu 160 Tagessätzen aburteilen wollte, letztlich aber an der Wahrheit gescheitert ist.

Tichaczek-Krebs sollte im Dr. (?) Stolle-Verfahren ursprünglich als "Geschädigte" auftreten, taucht aber nun plötzlich nicht mehr auf der Zeugenliste auf.






Amtsgericht 70190 Stuttgart, 26.01.2012
Hauffstr. 5
(071 l)921-3Il9
Geschäftsnummer: 33 Ds 5 Js 1452511 1
Sitzungspolizeiliche Verfügung
in der Strafsache

ABDRUCK

Michael Mosuch
In Ergänzung zu der Verfügung vom 25.01.2012 wird folgendes verfügt:

1. Als Zuhörer wird nur zugelassen, wer

a. sich am Eingang für Zuhörer mit einem gültigen Personalausweis oder Paß
ausweist; die Identität ist durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen,
b. sich einer körperlichen Untersuchung unterzieht,
c. keine unzulässigen Gegenstände bei sich trägt.

2. Die Personalien der Zuhörer können schriftlich festgehalten undloder ihre Ausweise
abgelichtet werden. Die angefallenen Unterlagen dürfen nur zum Zweck der
Überprüfung der Personalien verwendet werden. Ablichtungen bzw. Namenslisten
sind am Ende des jeweiligen Sitzungstags dem Gericht abzuliefern und anschließend
zu vernichten.

3. Für die Zeugen ist ein Zimmer in der Nähe des Sitzungssaales zum Aufenthalt zu
reservieren, von wo die Zeugen nach Aufruf durch die Wachtmeister abgeholt
werden.

gez. Dr. Stolle
Richter

Fundstelle: h:\s103\ts103\d5jsl452.025

Freitag, 27. Januar 2012

Stuttgart - Das Schwäbische Peking der Pressefreiheit




Selbstverständlich setzt ein Dr. (?) Stolle keine Unterschrift unter diese Verfügung, um beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag nicht angreifbar zu sein. Selbstverständlich wird dem Pöbel nur ein "Abdruck" per einfachem Brief zugestellt. DIe urkundsbeamtliche Beglaubigung fehlt. Diese Vorgehensweise dürfte wohl verfassungswidrig und kriminell sein und gegen Völkerrecht verstoßen.

Anmerkung: Die Verfügung des Dr. (?) Stolle hat derselbe inklusive Rechtschreibfehler (!) von seiner Kollegin, Richterin am Amtsgericht Ingrid Tichaczek-Krebs abgeschrieben, die im ersten Terrorprozess Herrn Michael Mosuch bereits zu 160 Tagessätzen aburteilen wollte, letztlich aber an der Wahrheit gescheitert ist.

Tichaczek-Krebs sollte im Dr. (?) Stolle-Verfahren ursprünglich als "Geschädigte" auftreten, taucht aber nun plötzlich nicht mehr auf der Zeugenliste auf.


------------------------------------------------------
Amtsgericht
Hauffstr. 5
(0711)921-3119
Geschäftsnummer: 33 Ds 5 Js 1452511 1


Sitzungspolizeiliche Verfügung
in der Strafsache
gegen Michael M o s U C h
wird für die Durchführung der Hauptverhandlung am Mittwoch, 01. Februar 2012, 9.00 Uhr
im Saal 1 gemäß § I76 GVG folgende

sitzungspolizeiliche Verfügung
getroffen:

In der Strafsache 33 Ds 5 Js 1452511 1 (Mosuch, Michael)
wird zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung der am 01.02.2012, 09.00
Uhr im Saal Ades Amtsgerichts Stuttgart stattfindenden Hauptverhandlung gem.
§ I76 GVG

angeordnet:
1) Während der Sitzung sollen sich laufend wenigstens zwei Wachtmeister im
Sitzungssaal befinden.

2) Die Mitführung und Nutzung von Mobiltelefonen und sonstigen Aufnahme- und Kommunikationsgeräten (Bild- und Tonaufnahme, Funkgeräte) durch den Angeklagten und Besucher sind untersagt. Ton- und Bildaufnahmen dürfen im Sitzungssaal und im Gebäude nicht gemacht werden.
3) Besucher und Angeklagter sind im Hinblick auf Ziffer 2 und auf sonstige Gegenstände, die die Ordnung stören können, durch die Wachtmeister vor Sitzungsbeginn zu durchsuchen. Weibliche Besucher sind von weiblichem Personal zu kontrollieren. Die Durchsuchung erfolgt durch Abtasten der Kleidung und Absuchen mit einem Metallgerät sowie durch Überprüfung des auf Verlangen vorzulegenden Inhalts der zur Kleidung gehörenden und sonst mitgeführten Taschen und Behältnisse. Mäntel sind stets, auf Verlangen auch Jacken und Schuhe auszuziehen. Spricht das Suchgerät an, so sind auf Verlangen die Kleidungsstücke, von denen die Reaktion ausgeht, so weit zu öffnen, dass eine weitergehende Überprüfung mit dem Suchgerät möglich ist.

4) Zur Störung der Hauptverhandlung geeignete Gegenstände sowie Aktentaschen, andere Behältnisse, Funkgeräte und der Ton- und Bildaufnahme bzw. - wiedergabe dienende Geräte sind in Schließfächer längstens bis zum Ende der Hauptverhandlung an dem Betreffenden Tage zu verwahren.

5) In Zweifelsfällen ist die Entscheidung durch den Vorsitzenden herbeizuführen.


gez. Dr. Stolle
Richter

Infantiler Ehrenkult - Ordnungsgeld wegen Weigerung, eine Mütze abzusetzen

Der infantile Ehrenkult in Stuttgart geht weiter:

So erließ das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart ein Ordnungsgeld im Fall eines Angeklagten, der zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht mit einer Schildmütze auf dem Kopf erschienen war. Der Vorsitzende des Schöffengerichts forderte ihn auf, die Mütze abzunehmen. Das verweigerte er. Nach Androhung eines Ordnungsgelds, das auch die Staatsanwaltschaft beantragt hatte, nahm der Angeklagte die Mütze kurze Zeit ab, setzte sie danach aber wieder auf und nahm sie dann nicht mehr ab. Das Amtsgericht verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 EUR, ersatzweise vier Tage Ordnungshaft. Die hiergegen eingelegte Beschwerde hatte keinen Erfolg.

Nach Auffassung des OLG stelle das Erscheinen in der Hauptverhandlung mit einer Schildmütze keine Ungebühr im Sinne des Gesetzes dar. Denn es sei vor allem unter Jugendlichen üblich geworden, auch in geschlossenen Räumen eine Schildkappe, Kapuze oder Wollmütze auf dem Kopf zu behalten. Ebenso wie das Erscheinen in Freizeitkleidung, Berufskleidung, kurzen Hosen, "bauchfreien" Shirts u.ä. verletze das Erscheinen vor Gericht mit einer Schildkappe allein nicht die Würde des Gerichts. Allerdings stelle die provokative Weigerung des Angeklagten, seine Schildmütze ohne nachvollziehbare Begründung abzunehmen, einen erheblichen Angriff auf die Würde des Gerichts und damit eine Ungebühr im Sinne des Gerichtsverfassungsgesetzes dar. Eine derartige Aufmachung eines Verfahrensbeteiligten oder Zeugen in einer Gerichtsverhandlung erscheine nämlich unangemessen, sofern der Betreffende seine Kopfbedeckung nicht wegen gesundheitlicher, religiöser, kosmetischer oder sonstiger nachvollziehbarer Gründe erklären könne. Die Aufforderung des Schöffengerichtsvorsitzenden, die Schildmütze abzunehmen, sei daher nicht zu beanstanden (OLG Stuttgart, 1 Ws 126-127/07).


Kein Wunder, dass dies gerade in Stuttgart geschah, denn in Stuttgart stehen auch Journalisten, die über Verbrechen von Stuttgarter Jugendamts-Erfüllungsgehilfen berichten, vor Gericht.

Dienstag, 24. Januar 2012

Menschenrechte vs. Stuttgarter "Stadtrechtsdirektor Höschle"

Amtshaftungsklage gegen das Jugendamt der Stadt Stuttgart.

Az: 15 O 407/11, Landgericht Stuttgart (richtig, das Frank-Fahsel-Gericht)


In der gerichtlich geforderten Stellungnahme der Stadt Stuttgart schreibt "Stadtrechtsdirektor Höschle" neben weiteren Ungeheuerlichkeiten u.a.:

"Was das geltend gemachte Schmerzensgeld angeht, so ist aus dem Antrag nicht ersichtlich, worin der Schmerz des Antragstellers bestehen soll. Auf etwaige Schäden des Kindes kann es nicht ankommen, da der Antragsteller nicht das Kind vertritt."

Dazu kommentiert ein Facebook-Mitglied:
"Dieser Stadtrechtsdirektor scheint nichts mit Menschenrechten am Hut zu haben ... seine Aussage klingt sehr höhnisch! Wahrscheinlich hat er keine Kinder, sonst wüsste er, was Eltern für Schmerzen und Qualen erleiden, wenn man ihnen ihr Kind weg nimmt ... und auch die Schmerzen und Qualen des geraubten Kindes sind unermesslich, von den eigenen Eltern getrennt zu werden. Nur ein perverser Sadist gibt solche höhnisch, zynischen Bemerkungen von sich in Anbetracht des Leides von beraubten Eltern."
(Name der Redaktion bekannt)

Dem ist vorerst nichts hinzuzufügen.



Montag, 23. Januar 2012

Stuttgarter Richter will illegale Zwangsbegutachtung

Im Rahmen des Skandalprozesses um die Vertuschung der Staatsverbrechen an dem Kind Nina Veronika und seiner Familie tauchen weitere Verbrechen seitens Stuttgarter Behörden auf.

So will der zuständige Richter am Amtsgericht Stuttgart, Dr. Benjamin Stolle, den Familienvater mit Hilfe des befreundeten Gutachters Dr. Stephan Bork zwangsbegutachten lassen, um diesen für geisteskrank erklären zu können. Die Zwangsbegutachtung sollte nach Wunsch des Richters Dr. Stolle während einer Unterbrechung der Hauptverhandlung stattfinden:







Zum Zwecke der Zwangsbegutachtung sollte der Vater Michael Mosuch eigens in Haft genommen werden.


Zwangsbegutachtung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unzulässig.

Das Ausstellen falscher Gesundheitszeugnisse ist eine Straftat.

Doch wen stört das schon im Stuttgarter Sumpf? Es geht schließlich um die Vertuschung schwerster Menschenrechtsverbrechen an einem nicht einmal einem Jahr alten Kind und seiner Familie.

Sonntag, 22. Januar 2012

ÖFFENTLICHE VERHANDLUNG: STUTTGARTER KINDERHÄNDLER VERTUSCHEN VERBRECHEN

Zeit: Mittwoch, 1. Februar 2012 ab 09:00 Uhr

*** ÖFFENTLICHE VERANSTALTUNG ***

Das Jugendamt Stuttgart und seine untergeordneten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vertuschen Verbrechen zu Lasten von Kindern.

Sie werden (weitere) falsche uneidliche Aussagen und Meineide begehen.
Dabei werden sie von Amtsrichter Dr. Benjamin Stolle und Staatsanwalt Stephan Biehl gedeckt.

Die Veranstaltung läuft unter dem Decknamen
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33 Ds 5 Js 14525/11
Michael Mosuch wegen Verleumdung
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Ort: Amtsgericht Stuttgart, Saal 1
Zeit: 1. Februar 2012 ab 09:00 Uhr, ganztags

Seien Sie bei dieser einmaligen Veranstaltung als Zeuge von Staatsverbrechen dabei. Die Verhandlung ist öffentlich!

Zeit: Mittwoch, 1. Februar 2012 ab 09:00 Uhr
 Ort: Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5, Stuttgart
Saal 1




Dienstag, 16. August 2011

Stuttgart: Mundtot-Schauprozess gegen die Pressefreiheit

Terminankündigung:

Mundtot-Schauprozess der Stadt Stuttgart gegen Journalisten zur Einschränkung der Pressefreiheit und Vertuschung eigener Straftaten.

Aktenzeichen: 33 Ns 5 Js 14525/11

  • Wo? Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5
  • Wann? Tel: 0711-9213119 anrufen, dort
  • Aktenzeichen 33 Ns 5 Js 14525/11 durchgeben und Verhandlungstermin erfragen.

Samstag, 6. August 2011

Skandalprozess Nina Veronika nach Vorlage von Beweismitteln eingestellt

Das Landgericht Stuttgart hat den Skandalprozess gegen den Journalisten Michael Mosuch plötzlich ohne Auflagen eingestellt. In erster Instanz wurde Herr Michael Mosuch vom Amtsgericht Stuttgart noch zu einer Geldstrafe von 7500 EUR -entsprechend 160 Tagessätzen- verurteilt. Tatvorwurf: Mosuch soll Polizisten, Jugendamtsmitarbeiter und Familienrichter beleidigt haben. Damit wäre Mosuch wie vom Jugendamt gewünscht vorbestraft gewesen.

In ihrem Urteil hat Richterin Ingrid Tichaczek-Krebs, um den inzwischen finanziell und beruflich ruinierten Mosuch weiter zu schädigen, willkürlich ein monatliches Netto-Einkommen von 1400 EUR festgelegt.

Hintergrund für die jetzige plötzliche Einstellung des Verfahrens dürfte sein, dass Mosuch der kleinen Strafkammer des Landgerichts zur Hauptverhandlung eine CD-ROM mit brisantem Material eingereicht hat.

Die CD-ROM wurde in verschlüsselter Form eingereicht - bis auf wenige unverschlüsselte Dateien. Diese dokumentieren in eindeutiger Weise die Kindesentziehung von Mosuchs Tochter und weitere Straftaten durch Mitarbeiter des Jugendamtes Stuttgart und Mitarbeiter des Deutschen Kinderschutzbundes DKSB, unter Beihilfe und gedeckt von Polizeibeamten der Stadt Stuttgart.

Die kleine Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hat unter dem Vorsitz von Richter Zimmert zutreffend erkannt, dass es sich bei auf der CD-ROM dokumentierten Ereignissen um schwere und schwerste Straftaten von Stuttgarter Behörden gegen Mosuchs Familie, insbesondere auch gegen sein heute dreijähriges Kind handelt.

Es hatte offensichtlich kein Interesse, im Rahmen der Beweisaufnahme auch die weiteren auf der CD-ROM dokumentierten Verbrechen von Amtsträgern an Mosuchs Familie zu erörtern: so ist nicht verwunderlich, dass der Vorsitzende Richter Zimmert nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft den Vorschlag der Verfahrenseinstellung im Hinterzimmer des Gerichtssaals unterbreitete.

Vorgesehen war vom Landgericht Stuttgart ein halbtägiges Schnellverfahren mit Zeugenvernehmungen im Viertelstundentakt. Ungewiss allerdings ist, ob das Landgericht Stuttgart auch die Aburteilung von Herrn Michael Mosuch bereits zusammengezimmert hatte. Die Stuttgarter Justiz ist offenbar fälschlich davon ausgegangen, dass das brisante Material zuvor im Rahmen von zwei Hausdurchsuchungen verschwinden gelassen werden konnte.

Hinweis:
Aus taktischen Gründen erfolgt die Meldung über die Verfahrenseinstellung erst heute. Das Verfahren gegen Michael Mosuch wurde bereits am 04. März 2011 eingestellt.

Freitag, 25. Februar 2011

Nächster Termin zur Hauptverhandlung: Freitag 04.03.2011 ab 09:15 Uhr

Nächster Termin zur Hauptverhandlung: Freitag 04.03.2011 ab 09:15 Uhr


Wir werden die Lügen der Zeuginnen

Beate Staatz (Deutscher Kinderschutzbund Stuttgart)

und

Monika Pella (Jugendamt Stuttgart)

hören.


Staatz und Pella werden uneidliche Falschaussagen hinlegen oder an Totalamnesie leiden.

Sonntag, 20. Februar 2011

BULLETIN - Kindesvater und Journalist Michael Mosuch festgesetzt

BULLETIN

Wie wir soeben erfahren,

wurde der Kindesvater und Journalist Michael Mosuch von Staatsanwaltschaft Stuttgart und dem Landgericht Stuttgart ohne Angabe weiterer Gründe festgesetzt.

Offenbar geschah dies auf den Wunsch des Jugendamtes Stuttgart hin.

Es muss davon ausgegangen werden, dass die Festsetzung erfolgte, weil das Jugendamt Stuttgart dadurch hofft, dass "endlich Ruhe einkehrt".

Wir werden weiter berichten.


Die Redaktion

Freitag, 18. Februar 2011

Systematische Entfremdung und Neubeelterung von Säuglingen




09. Oktober 2008
Beate STAATZ (Kinderschutzbund) und Monika PELLA (Jugendamt) hecken einen Plan aus, wie sie die Eltern endgültig beseitigen können.

STAATZ behauptet, das Kind wäre durch den Kontakt mit den Eltern ständig traumatisiert und würde während der Kontakte mit seinen Eltern 90 Minuten am Stück (!!!) weinen.

PELLA darauf: "Gut, ja... Ach Frau Staatz, ich hoffe so, dass die Richterin da endlich mal ne Entscheidung trifft!"

Dass die Richterin "ihre Entscheidung" schon getroffen hat, nämlich das Jugendamt angewiesen hat, wöchentliche Umgangskontakte durchzuführen, ignoriert das Jugendamt.

Das Jugendamt trifft daraufhin nämlich selbst die Entscheidung, die es haben will: Nämlich die Entscheidung, ab sofort die Umgangskontakte nur noch monatlich durchzuführen.

Der explizite Hinweis des Gerichts, dass das Jugendamt nach §20 Abs. 3 Grundgesetz an Entscheidungen des Gerichts gebunden ist, interessiert das Jugendamt nicht.

Rückblick, Juni 2008
SYLDATK (Jugendamt): "Also, ich möchte Ihnen jetzt einfach mitteilen, dass wir jetzt nur noch einmal die Woche hier Ihnen einen Besuchskontakt anbieten können..."

Daraufhin wird erstmals über diesen Fall berichtet.
Nun verschleppt das Jugendamt das Kind an einen anderen Ort und verhängt eine dreimonatiges Umgangsverbot zwischen Eltern und ihrem Kind.

Einstweilige Anordnungen des Gerichts (pro forma) auf Umgang werden ignoriert.

Oktober 2008
Die Eltern sollen einer Reduzierung der Umgangskontakte auf einmal monatlich zustimmen:

HEUGEL (Jugendamt, Vorgesetzte der PELLA): "Zusammenfassend war eben, dass das eine extreme Belastung ist für die Nina, weil es immer wieder mit ner Trennung von den Pflegeeltern verbunden ist ähm in dieser Zeit und unser Fazit darausgehend ist zu sagen wir halten für die Nina ähm die Besuchskontakte in dieser Form nur zu verantworten wenn sie seltener stattfinden."

HEUGEL weiter: "Wir können es für die Nina nicht verantworten, die Besuche in der Häufigkeit, solange sie unter diesen Rahmenbedinungen stattfinden müssen, fortzusetzen, unser Vorschlag wär zu sagen, bis sich da Veränderungen ergeben, wir reduzieren sie auf ein Mal im Monat."

Auf telefonische Anfragen der Eltern hin wird das Hörer aufgelegt.

Auf den Hinweis der Kindesmutter hin, dass die Beschwerde des Jugendamtes gegen den Beschluss keine aufschiebende Wirkung hat und die Umgangskontakte wöchentlich anzubieten sind:
WORTMANN (Amtsvormund, Jugendamt): "Sie dürfen den Beschluss so interpretieren, wie Sie es für richtig halten."

Bei einem Besuchskontakt im Oktober sprechen sich STAATZ und PELLA im stillen Kämmerlein ab, wie sie die Eltern endgültig entsorgen können.
PELLA: "Und ich hoff, dass es nur einmal notwendig ist. ICH-HOFF-ES-SEHR-FRAU-STAATZ-JA?"
PELLA: Wenn jemand das nicht hören will...
STAATZ: "...dass es echt ne Traumatisierung für so'n Kind andauernd ist..."
STAATZ: "Ich mach das hier nicht weiter...."

Nach kurzer Pause:
STAATZ: "Ich mach diesen Bericht."

11. Dezember 2008
PELLA kommt 5 Minuten zu früh, um Nina abzuholen und fängt Streit an, dass die Besuchszeit um sei und die Eltern sofort aufhören sollen ihr Kind zu füttern.
Kindesmutter: "Wir wollten einfach auch mal unser Kind hier in Ruhe sehen, warum ist dann so ein Bericht darüber geschrieben worden?"
STAATZ: "Sie gehen jetzt!"

Dann schwingt sich PELLA selbst zum Grundrichter auf:

Kindesvater: "Was ist denn mit nächster Woche Frau Pella? Was ist denn mit nächster Woche?"
PELLA: "Ich sag Ihnen da gar nix dazu Sie kriegen jetzt auch keinen Termin mehr."

Damit ist das Jugendamt am Ziel.


Die Falschaussagen der Zeugen PELLA (Jugendamt) und STAATZ (Kinderschutzbund)

Aus der Strafakte:

Die Lüge der Zeugin STAATZ:


Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Zeugin STAATZ rechtliche Schritte als "Bedrohung" ansieht.

Sonst hätte die Zeugin STAATZ geschrieben "Herr Mosuch kündigt an, rechtliche Schritte gegen sie vorzunehmen."

Die Lüge der Zeugin PELLA, welche sie dem Polizeibeamten DIERINGER in den Stift diktiert:


Die Schutzlüge der Kinderschutzbund-Praktikantin Lisa WERNER (sie möchte ein gutes Zeugnis von STAATZ bekommen, deswegen gleich doppelt):





Die Schutzlüge des Polizisten und Zeugen POM REUTTER (der überhaupt nicht anwesend war):


Die Schutzlüge des Revierleiters Thomas ENGELHARDT (Vorgesetzter von POM REUTTER), der überhaupt nicht anwesend war:




Die Schutzlüge von Helga HEUGEL (Jugendamt, Vorgesetzte der Zeugin PELLA), die überhaupt nicht anwesend war:



Was tatsächlich passiert ist, hören Sie hier (über 2 Stunden Audio):
http://tinyurl.com/1niedertracht2


Oder hier:

Die Falschaussage des POK Rene Marek, Polizei Stuttgart

Aus der Strafakte:


Die Lüge des Polizisten POK Rene MAREK:


Die Schutzlüge des Kollegen POM Mark HETTERICH:

Die Schutz- und Ergänzungslüge des Vorgesetzten von Marek und Hetterich, POR Thomas ENGELHARDT:






Straftat des Polizisten MAREK: Uneidliche Falschaussage vor Gericht

Wir sehen uns vor Gericht, Lügner Marek und Lügner Hetterich.
Natürlich wird Richter ZIMMERT den Aussagen der "Zeugen" glauben.
Sämtliche Tonaufzeichnungen werden nicht als Beweismittel anerkannt, ließ ZIMMERT bereits durchblicken.

Und natürlich sind sämtliche Zeugen glaubwürdig:
"Die Zeugen haben keinen Grund, den Angeklagten zu Unrecht zu belasten."

Mit dieser oder einer ähnlich formulierten Lüge wird Richter ZIMMERT die "Zeugen" decken.

Schließlich müssen die Täter geschützt und gedeckt werden, und es soll das richtige Ergebnis rauskommen: Die Verurteilung des Kindesvaters. Damit wäre er dann endgültig entsorgt.

Denn einem kriminellen Schwein kann man unmöglich ein Kind zurückgeben.

Wir sind gespannt, mit welchen kriminellen Methoden sich der Richter sein Urteil zusammenZIMMERT - Nomen est Omen.


Frank Fahsel, ehemaliger, pensionierter Richter am Landgericht Stuttgart sagt zu seinem Gericht:



Die Falschaussage des POM Patrick Reutter, Polizei Stuttgart

Aus der Strafakte:



Zeuge POM Patrick REUTTER von der Polizei Stuttgart will beleidigt worden sein mit den Worten:

"Sie sind sich anscheinend nicht zu dreckig, diese Lügen aufzunehmen und zu decken."

Das soll der Kindesvater und Journalist Michael Mosuch während der Personalienfeststellung*) gegenüber POM Patrick Reutter gesagt haben, nachdem Reutter sich zuvor wie folgt geäußert hat:

[...]
Polizist REBER: "So wie's wohl aussieht, Hausfriedensbruch, Beleidigung und versuchte KV" [Körperverletzung, die Redaktion]
REUTTER: "Das brauchen Sie gar nicht abstreiten!"
REUTTER: "Wenn Sie meinen sich hier irgendwie durch irgendwelche Sachen sich hier rumzuschlingeln, dann..."
REUTTER: "Sie sollten sich vielleicht erst mal einlesen, bevor Se hier den dicken Max machen!"
Hören Sie in der nachfolgenden Tonaufzeichnung, was wirklich gesagt wurde. Achten Sie dabei auf den besonders "freundlichen" Tonfall des REUTTER (man möchte ja noch Karriere machen):




*) Während der Personalienfeststellung lügt POM Patrick REUTTER den Kindesvater an, dass nach §111 Ordnungswidrigkeitengesetz sonst eine Geldbuße von 2000 EUR fällig werde. Mit seiner Lüge hat REUTTER den theoretischen Maximalbetrag von 1000 EUR mal eben verdoppelt, um den psychischen Druck auf den Kindesvater zu erhöhen.

Dafür aber ist der hochgebildete REUTTER der Ansicht, dass Freiberufler kein Beruf sei.

Dann zählt POM Patrick REUTTER die drei (?) ihm bekannten Berufe auf:
.
"Arbeiter, Angestellter, Künstler"

Auch hier droht REUTTER erneut mit seinen 2000 EUR Geldbuße.


Nachfolgend noch ein größerer Ausschnitt, der eindeutig belegt, dass die "Beleidigungen" während der Personalienfeststellung gefallen sind:





Donnerstag, 17. Februar 2011

Befangener Richter lädt Zeugen wieder ab

Der befangene Richter ZIMMERT hat den Zeugen REBER einen Tag vor der Verhandlung wieder abgeladen.


Angegebener Grund: Der Zeuge REBER ist "in anderer Angelegenheit" unabkömmlich.

Ob der Zeuge REBER gleichzeitig vor einem anderen Gericht lügen muss?



REBER ist der ehemalige Kollege des Zeugen REUTTER, den der Angeklagte Kindesvater und Journalist beleidigt haben soll mit den Worten:




Grund der Abladung:
Eine Totalabsprache der Zeugenaussagen zwischen den Zeugen REBER und REUTTER war in der Kürze der Zeit nicht mehr möglich.

Zeuge REBER wurde abgeladen, damit Zeuge REUTTER nach Belieben lügen kann und sich seine Lügen nicht mit den Lügen des Zeugen REBER decken müssen.

Die Abladung von Zeugen hat beim Landgericht Stuttgart bereits Tradition: Auch die Zeugin HARTMAIER wurde erst geladen, dann wieder abgeladen, da angeblich im "Auslandsurlaub".

Außerdem wird den Zeugen HARTMAIER und REBER somit Gelegenheit gegeben, sich nach der Aussage ihrer Polizeikollegen und nachfolgenden entsprechenden Fragen neu abzustimmen.



Das wahre Gesicht des Deutschen Kinderschutzbundes DKSB

Um die sorgeberechtigten (!!!) Eltern widerrechtlich auch weiterhin von ihrem Kind fernzuhalten, holt sich Uwe Bodmer, des Vorsitzende des Kinderschutzbundes Stuttgart, auf Anordnung des Jugendamtes die Polizei ins Haus:


POK Rene Marek und POM Martina Hartmaier, die bereits vorher Linientreue bewiesen haben, folgen gerne erneut dem Befehl des Jugendamtes.


Uwe Bodmer DKSB, Handlanger des Jugendamtes 




Kindesmutter: "Und was macht die Polizei hier? Da haben Sie auch nichts davon gesagt, dass die da ist."
BODMER: "Das haben Sie mich doch gar nicht gefragt!"

Auch die Zeugin PELLA sei laut BODMER "nicht in ihrer Eigenschaft als vom Jugendamt da."

Mittwoch, 16. Februar 2011

Dumm – klüger – Pflüger?

Stuttgart, 26.02.2009:

Der sorgeberechtigte (!!!) Kindesvater Michael Mosuch wird von der Polizei Stuttgart willkürlich verhaftet und abtransportiert.

Der Polizeibeamte PHM Götz Pflüger (Polizei Stuttgart, Polizeirevier Innenstadt) im Gespräch mit der Kindesmutter:






Kindesmutter: "Und jetzt?"

PFLÜGER (entdeckt Mikro): "Was isch des?"

Kindesmutter: "Das ist mein Mikro."

PFLÜGER. "Mikro...Wozu?"

Kindesmutter: "Ich brauche das."


Was sich am Schluss bestätigen sollte.

Um die Lügen und Straftaten der Polizei Stuttgart aufzudecken, braucht man nun mal ein Mikro.

Schönen Tag noch, PHM Götz Pflüger.
Wir sehen uns vor Gericht.

Der (G)eifer des POM Patrick REUTTER, Polizei Stuttgart

Am 11.12.2008 sondert der Zeuge POM Patrick REUTTER, Polizei Stuttgart seine neu erworbenen Kenntnisse ab:




Denn "Herr Leitender Stadtverwaltungsdirektor KORN" ist gleichzeitig der stellvertretende Leiter des Jugendamtes.

So ist es bestimmt reiner Zufall, dass "Herr Leitender Stadtverwaltungsdirektor KORN" sich fünf Tage später am 16.12.2008 meldete

"auf hiesiger Dienststelle und gab an, dass die Behörde schon seit geraumer Zeit Schwierigkeiten mit dem Beschuldigten habe."

[...]

"Herr Korn wurde angewiesen, etwaige Zwischenfälle mit dem Beschuldigten zu dokumentieren und gegebenenfalls erneut Anzeige zu erstatten. Zudem wurde ihm eine Erkenntnismitteilung für das aktuelle Verfahren übersandt."



Wie war das oben, POM Patrick REUTTER?



"Es kriegt kein Mensch in Deutschland ne Abschrift von irgendnem Anzeige! Nur'n Anwalt! Den können Se sich nehmen und können dann ne Akteneinsicht beantragen! Ganz einfach! Aber sollten Se sich vielleicht erstmal einlesen, bevor Se hier nen dicken Max machen!"

Du bist Deutschland - Du bist Susanne Wortmann und Helga Heugel


Du denkst, das Jugendamt macht gute Sachen und handelt stets zum Wohle der Kinder?

Das denken auch Susanne Wortmann (Amtsvormund) und Helga Heugel (Abteilungsleiterin Pflegekinderdienst), beide sind tätig im Jugendamt Stuttgart.

Beide machen so gute Sachen zum Wohle der Kinder, dass sie ihr Gesicht mit Aktenordner und Schreibblock verdecken müssen, damit sie in der Öffentlichkeit nicht auf ihre Wohltaten angesprochen werden.

Frau Susanne Wortmann kann in über 90 Fällen Kinder von ihren Eltern entfremden und jeglichen Kontakt für mehrere Jahre unterbinden, ohne dafür auch nur einmal belangt zu werden.

Frau Helga Heugel kann Zeugenaussagen gegen lästige Eltern tätigen zu Ereignissen, bei denen sie gar nicht anwesend war.


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Du bist Susanne Wortmann.
Du bist Helga Heugel.
Du bist Deutschland.