Dienstag, 8. Februar 2011

Landgericht Stuttgart: Richter Zimmert sondert 1. Verfügung ab

Süddeutsche Zeitung, 09 April 2008:
Zitat Frank Fahsel, pensionierter Richter, ehemals Landgericht Stuttgart


Richter Klaus ZIMMERT will seinen oben zitierten Kollegen vom Landgericht Stuttgart in nichts nachstehen.

Der Antrag des Angeklagten auf Ladung weiterer Zeugen wird abgelehnt.

Für Richter Klaus ZIMMERT ist nämlich
"nicht ersichtlich, was die Zeugen bekunden sollen."
Übrigens: Auf die Frage, ob Richter Klaus ZIMMERT Ton- und Bilddokumente als Beweismittel zulassen wird, erging von Richter Klaus ZIMMERT bis heute keine Antwort.

Auch auf die Frage, ob Richter Klaus ZIMMERT die Zeugen vereidigen lassen wird, erging von Richter Klaus ZIMMERT bis heute keine Antwort.


Richter Klaus ZIMMERT lässt stattdessen feige über seine Geschäftsstelle mitteilen:


"Im Fall Mosuch wird mit dem Angeklagten nicht gesprochen."







Der Antrag des Angeklagten auf Wiederaufnahme der Verfahren wegen
  • Versuchter Kindesentführung
  • Üble Nachrede, "Tatort Internet"
  • Falsche Verdächtigung der Kindesentziehung zum Nachteil von Jugendamtsmitarbeitern und Polizisten
  • Vortäuschen einer Straftat
  • Entziehung Minderjähriger zum Nachteil eines Amtsvormundes
  • Falsche Verdächtigung hinsichtlich der Aktenmanipulation von familiengerichtlichen Akten durch Stuttgarter Familienrichter
  • Betreiben einer "illegalen Seite" im Interner
  • Versuchte Körperverletzung
  • Hausfriedensbruch
  • Ordnungswidrigkeit der Angabe falscher Personalien
wird abgelehnt.

Alle Verfahren sind "vorläufig eingestellt" worden.
Nur das Verfahren wegen "Beleidigung" gegen Jugendamtsmitarbeiter und Polizisten bleibt aufrechterhalten.

Merkwürdig?
Würde nicht das "Richtige" dabei rauskommen, Richter Klaus ZIMMERT?

Der ursprüngliche Zeugenladungsantrag:







Wir dürfen gespannt sein, was Richter Klaus ZIMMERT noch auf Lager hat, um das Ergebnis in die gewünschte Richtung zu beeinflussen.

Als nächstes erwarten wir die Verfügung von Richter Klaus ZIMMERT, dass wie in der ersten Instanz beim Amtsgericht Stuttgart unter Richterin Tichaczek-Krebs
  • sämtliche Belastungszeugen "besonders geschützt" werden müssen
  • der Angeklagte und Zuschauer dagegen nach "gefährlichen Gegenständen" durchsucht werden(unter "gefährlichen Gegenständen" versteht das Gericht Aufzeichnungsgeräte)
  • Stifte und Papier beschlagnahmt werden
  • dienstlich anwesende Polizisten ihre "Schusswaffen zu führen haben"



    Montag, 7. Februar 2011

    Die Entsorgungshelfer von der Polizei: Reutter und Reber

    Laut Entsorgungshelfer Polizeiobermeister Patrick Reutter (Polizeirevier Innenstadt, Stuttgart) hätte der Kindesvater ihn, den Entsorgungshelfer Reutter beleidigt mit den Worten:
    „Sie sind sich anscheinend nicht zu dreckig, diese Lügen aufzunehmen und zu decken. "
    Was der Kindesvater tatsächlich gesagt hat, wird während der Verhandlung am 18.02.2011 bekanntgegeben.

    Damit wäre eine uneidliche Falschaussage des Entsorgungshelfers Reutter nachgewiesen.

    Entsorgungshelfer Reutter wird in jedem Fall vor seiner Aussage vereidigt werden. Wir sind gespannt, ob Entsorgungshelfer Reutter zusätzlich noch einen Meineid begehen wird.



    Nachdem die Eltern von ihrem Kind "entfernt" wurden, referiert Entsorgungshelfer Polizeihauptmeister Reber über "die netten Damen vom Jugendamt".

    Eine Anzeige gegen die "nette Dame vom Jugendamt" Monika Pella wird von Entsorgungshelfer Reber von vornherein verweigert:

     
    "Ich hab Ihnen gesagt, dass ich’s zur Kenntnis genommen hab, und mehr kriegen Sie jetzt einfach net. Entweder Sie sind damit zufrieden oder ich weiß net."
    Dafür stellt Entsorgungshelfer Reber unzulässige Fragen an die Kindesmutter, die ihn nichts angehen, so z.B. ob die Eltern verheiratet oder geschieden sind.

    Danach referiert Entsorgungshelfer Reber in väterlichem Ton über die Rechte der Eltern:

     
    "Wissen Se, wenn Sie schon das Besuchsrecht haben oder das Umgangsrecht ähhh unter Begleitung, dann nutzen Se das doch sinnvoll. Es bringt ja nix wenn ma ähhh quasi die Zeit um ist und ähhhh die netten Damen sagen, OK die Besuchszeit ist jetzt um und Sie sagen Nö mach ich nicht das ist natürlich klar, dass dann die Polizei kommen muss. "
    Auf die Frage, ob er selbst Vater ist, plärrt Entsorgungshelfer Reber:

    "Das geht Sie einen Scheißdreck an."
    und

    "Was heißt menschlich, ich bin hier im Dienst!"
    Danach presst Entsorgungshelfer Reber der Kindesmutter zusätzlich noch die private Telefonnummer der Eltern ab.

    Wenn die Kindesmutter ihre Telefonnummer nicht angebe, erhalte sie Post vom Amt für öffentliche Ordnung mit einer Geldbuße von 2000 Euro, so Entsorgungshelfer Reber:

    Entsorgungshelfer Reber in überheblichem Tonfall:

    "Wenn Sie die Telefonnummer nicht sagen wollen, dann, tja, dann kriegen Sie eben noch mal ein zusätzliches Schreiben vom Amt für öffentliche Ordnung, weil Sie Ihre Personalien nicht richtig und vollständig angegeben haben."
    Die Telefonnummer ist unter keinen Umständen Teil der Angaben zur Person, geht Entsorgungshelfer Reber also, um auf seinem Niveau zu sprechen, einen "Scheißdreck" an.

    Diese Telefonnummer wird später monatelang von der Polizei Stuttgart missbraucht, um die Eltern zu jeder Tages- und Nachtzeit anzurufen und zu terrorisieren.

    Entsorgungshelfer Reber wurde für die Gerichtsverhandlung am 18.02.2011 als Zeuge geladen und wird notfalls auch zwangsweise vorgeführt.

    Wir dürfen gespannt sein, ob sich Entsorgungshelfer und Polizeihauptmeister Reber an sein Gebaren erinnern wird oder an plötzlichem Gedächtnisschwund leidet.
     
     
     

    Sonntag, 6. Februar 2011

    Funktioniererin Beate Staatz und "das verlogene Stück Scheiße"

    
    Deutscher Kinderschutzbund, Ortsverband Stuttgart, 11. Dezember 2008:
    Aus einer Äußerung des Kindesvaters, in der die Wörter "verlogen" und "Stück" in gewissem Zusammenhang vorkommen, wird im Hirn (?) der Funktioniererin und Verfahrenspflegerin Dipl.-Soz.-Päd. (FH) Beate Staatz ein "verlogenes Stück Scheiße".

    Diese "Tatsache" berichtet Staatz (Nomen est Omen) sofort auftragsgemäß an das Jugendamt.

    Die Behauptung der Funktioniererin Staatz wird als Tatsache ungeprüft übernommen und führt zusammen mit weiteren "Tatsachen" zum totalen jahrelangen Umgangsausschluss beider Eltern von ihrem Kind.

    Damit sind Jugendamt und Kinderschutzbund am Ziel.

    Die Kindesmutter sieht ihr Kind anderthalb Jahre nicht.
    Der Kindesvater sieht sein Kind bis heute (Februar 2011) nicht wieder.

    • Handelt es sich bei dem "verlogenen Stück Scheiße" um eine böswillige Lüge der Staatz?
    • Handelt es sich um eine Freudsche Fehlleistung?
    • Oder ist die Selbstbeschreibung der Staatz als "verlogenes Stück Scheiße" gar eine Tatsachenbehauptung?
    Am 18.02.2011 können Sie in der öffentlichen Verhandlung vor dem Landgericht Stuttgart die Antworten erfahren. Dort erfahren Sie auch, was der Kindesvater wirklich gesagt hat.

    Dipl.-Soz.-Päd. (FH) Beate Staatz ist dort als Zeugin geladen und wird vereidigt werden.

    Samstag, 5. Februar 2011

    Dr. Steffen Haidinger, ein Staatsanwalt mit Ambitionen

    Der damals 33-jährige Staatsanwalt Dr. Steffen Haidinger sieht von einem Strafverfahren gegen seine Handlanger, die Polizeibeamten
    • PHM Kessel
    • POM Fock
    • PHM Pflüger
    • POM Hetterich
    ab.

    Dr. Steffen Haidinger ist schließlich Sprecher der Staatsanwaltschaft Stuttgart und möchte noch Karriere machen.

    Und schließlich hat den Strafantrag der
    "amtsbekannte und gesondert verfolgte Anzeigeerstatter Michael Mosuch"
    gestellt, gegen den ohnehin ein Betreuungsverfahren eingeleitet wurde.

    Es ging auch nur um Körperverletzung im Amt, Beihilfe zur Entziehung Minderjähriger, Willkürliche Verhaftung, Einschränkung des Presserechts usw.

    Nichts Großartiges.




    Donnerstag, 3. Februar 2011

    Was der Schwabe einmal hat, gibt er nimmer her

    Am 12. Februar 2009 verlangen die sorgeberechtigten Eltern vom Jugendamt Stuttgart die Herausgabe ihrer Tochter Nina Veronika:




    Doch was der Schwabe einmal hat, gibt er nimmer her. Notfalls lässt er sich bei seinen Straftaten durch eine korrupte Richterin decken:



    Mittwoch, 2. Februar 2011

    Du bist Deutschland - Du bist Uwe Bodmer



    Du denkst, Kinderhändlern sollte man das Handwerk legen?
    Das denkt auch Uwe Bodmer, Vorsitzender des Kinderschutzbundes, Ortsverband Stuttgart.

    Es sei denn, es geht um Uwe Bodmers eigene Beteiligung an der Entziehung Minderjähriger und am Kinderhandel.

    In der Industrie hat Uwe Bodmer versagt. "Ich musste was Neues machen, um das Alte zu bewältigen", meint der arbeitslose Ingenieur.

    Da kam der Deutsche Kinderschutzbund gerade recht. Der Stuttgarter Zeitung hat Uwe Bodmer erzählt, er begleite dort "Väter, denen nur der betreute Umgang gestattet ist."

    Was Uwe Bodmer der Stuttgarter Zeitung nicht erzählt hat: Er hilft dem Jugendamt Stuttgart regelmäßig als schäbiger Handlanger aus, wenn es um die totale Entfremdung von Babys von ihren Eltern geht. Dafür kassiert er pro Baby bis zu 10.000 Euro Schmiergeld.

    Um die Eltern "gerichtsfest" fertigzumachen, holt sich Uwe Bodmer regelmäßig die Polizei in zivil in den Kinderschutzbund:

    "Das sind unsere Freunde", sagt Bodmer.

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    Du bist Uwe Bodmer.
    Du bist Deutschland.

    
    

    Kindesvater stellt Strafantrag gegen sich selbst

    Der Kindesvater und Journalist Michael Mosuch hat am 11. Dezember 2010 Strafantrag wegen der untenstehenden Vorwürfe, die sich in der Strafakte finden, gegen sich selbst gestellt.

    Das Amtsgericht Stuttgart hat durch Richterin Tichaczek-Krebs sämtliche Verfahren "vorläufig eingestellt". Dieselbe Richterin Tichaczek-Krebs verurteilte den Kindesvater wegen "Beleidigung von Jugendamtsmitarbeitern und Polizeibeamten" zu 160 Tagessätzen, und ging damit sogar noch über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus.

    Der Kindesvater und Journalist Michael Mosuch wäre somit wegen "Beleidigung von Jugendamtsmitarbeitern und Polizeibeamten" vorbestraft.

    Beim Landgericht Stuttgart wurde zwischenzeitlich beantragt, von Amts wegen die "vorläufig eingestellten" Ermittlungen wiederaufzunehmen.

    Gleichzeitig hat der Kindesvater für die Verhandlung am 18. Februar 2011 vor dem Landgericht Stuttgart beantragt, die folgenden, ihm vorgeworfenen Straftaten zu verhandeln und die entsprechenden Zeugen zu laden.

    Es ist selbstverständlich davon auszugehen, dass die beantragten Zeugen NICHT geladen werden und folgende Vorwürfe NICHT verhandelt werden:

    Verdacht der
    • Üble Nachrede, "Tatort Internet"
    • Falsche Verdächtigung der Kindesentziehung gegen Jugendamtsmitarbeiterin Susanne Wortmann
    • Vortäuschen einer Straftat durch Jugendamtsmitarbeiter
    • Entziehung Minderjähriger zum Nachteil des Jugendamtes
    • Falsche Verdächtigung hinsichtlich der Aktenmanipulation von familiengerichtlichen Akten
    • "Betreiben einer illegalen Seite" im Internet durch den Kindesvater
    • Versuchte Körperverletzung zum Nachteil von Jugendamtsmitarbeiter
    • Hausfriedensbruch zum Nachteil des Kinderschutzbundes, Ortsverband Stuttgart
    • Ordnungswidrigkeit der Angabe falscher Personalien
    Warum wohl nicht? Würden Ermittlungen nicht das gewünschte Ergebnis bringen?


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    Übrigens: Sämtliche Beweismittel der tatsächlichen Ereignisse (Ton- und Bildmaterial)
    liegt zwischenzeitlich bei wikileaks.org vor.

    Wir sehen den Aussagen der Zeugen mit Interesse entgegen.
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