Das Landgericht Stuttgart hat den Skandalprozess gegen den Journalisten Michael Mosuch plötzlich ohne Auflagen eingestellt. In erster Instanz wurde Herr Michael Mosuch vom Amtsgericht Stuttgart noch zu einer Geldstrafe von 7500 EUR -entsprechend 160 Tagessätzen- verurteilt. Tatvorwurf: Mosuch soll Polizisten, Jugendamtsmitarbeiter und Familienrichter beleidigt haben. Damit wäre Mosuch wie vom Jugendamt gewünscht vorbestraft gewesen.
In ihrem Urteil hat Richterin Ingrid Tichaczek-Krebs, um den inzwischen finanziell und beruflich ruinierten Mosuch weiter zu schädigen, willkürlich ein monatliches Netto-Einkommen von 1400 EUR festgelegt.
Hintergrund für die jetzige plötzliche Einstellung des Verfahrens dürfte sein, dass Mosuch der kleinen Strafkammer des Landgerichts zur Hauptverhandlung eine CD-ROM mit brisantem Material eingereicht hat.
Die CD-ROM wurde in verschlüsselter Form eingereicht - bis auf wenige unverschlüsselte Dateien. Diese dokumentieren in eindeutiger Weise die Kindesentziehung von Mosuchs Tochter und weitere Straftaten durch Mitarbeiter des Jugendamtes Stuttgart und Mitarbeiter des Deutschen Kinderschutzbundes DKSB, unter Beihilfe und gedeckt von Polizeibeamten der Stadt Stuttgart.
Die kleine Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hat unter dem Vorsitz von Richter Zimmert zutreffend erkannt, dass es sich bei auf der CD-ROM dokumentierten Ereignissen um schwere und schwerste Straftaten von Stuttgarter Behörden gegen Mosuchs Familie, insbesondere auch gegen sein heute dreijähriges Kind handelt.
Es hatte offensichtlich kein Interesse, im Rahmen der Beweisaufnahme auch die weiteren auf der CD-ROM dokumentierten Verbrechen von Amtsträgern an Mosuchs Familie zu erörtern: so ist nicht verwunderlich, dass der Vorsitzende Richter Zimmert nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft den Vorschlag der Verfahrenseinstellung im Hinterzimmer des Gerichtssaals unterbreitete.
Vorgesehen war vom Landgericht Stuttgart ein halbtägiges Schnellverfahren mit Zeugenvernehmungen im Viertelstundentakt. Ungewiss allerdings ist, ob das Landgericht Stuttgart auch die Aburteilung von Herrn Michael Mosuch bereits zusammengezimmert hatte. Die Stuttgarter Justiz ist offenbar fälschlich davon ausgegangen, dass das brisante Material zuvor im Rahmen von zwei Hausdurchsuchungen verschwinden gelassen werden konnte.
Hinweis:
Aus taktischen Gründen erfolgt die Meldung über die Verfahrenseinstellung erst heute. Das Verfahren gegen Michael Mosuch wurde bereits am 04. März 2011 eingestellt.