Der infantile Ehrenkult in Stuttgart geht weiter:
So erließ das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart ein Ordnungsgeld im Fall eines Angeklagten, der zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht mit einer Schildmütze auf dem Kopf erschienen war. Der Vorsitzende des Schöffengerichts forderte ihn auf, die Mütze abzunehmen. Das verweigerte er. Nach Androhung eines Ordnungsgelds, das auch die Staatsanwaltschaft beantragt hatte, nahm der Angeklagte die Mütze kurze Zeit ab, setzte sie danach aber wieder auf und nahm sie dann nicht mehr ab. Das Amtsgericht verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 EUR, ersatzweise vier Tage Ordnungshaft. Die hiergegen eingelegte Beschwerde hatte keinen Erfolg.
Nach Auffassung des OLG stelle das Erscheinen in der Hauptverhandlung mit einer Schildmütze keine Ungebühr im Sinne des Gesetzes dar. Denn es sei vor allem unter Jugendlichen üblich geworden, auch in geschlossenen Räumen eine Schildkappe, Kapuze oder Wollmütze auf dem Kopf zu behalten. Ebenso wie das Erscheinen in Freizeitkleidung, Berufskleidung, kurzen Hosen, "bauchfreien" Shirts u.ä. verletze das Erscheinen vor Gericht mit einer Schildkappe allein nicht die Würde des Gerichts. Allerdings stelle die provokative Weigerung des Angeklagten, seine Schildmütze ohne nachvollziehbare Begründung abzunehmen, einen erheblichen Angriff auf die Würde des Gerichts und damit eine Ungebühr im Sinne des Gerichtsverfassungsgesetzes dar. Eine derartige Aufmachung eines Verfahrensbeteiligten oder Zeugen in einer Gerichtsverhandlung erscheine nämlich unangemessen, sofern der Betreffende seine Kopfbedeckung nicht wegen gesundheitlicher, religiöser, kosmetischer oder sonstiger nachvollziehbarer Gründe erklären könne. Die Aufforderung des Schöffengerichtsvorsitzenden, die Schildmütze abzunehmen, sei daher nicht zu beanstanden (OLG Stuttgart, 1 Ws 126-127/07).
Kein Wunder, dass dies gerade in Stuttgart geschah, denn in Stuttgart stehen auch Journalisten, die über Verbrechen von Stuttgarter Jugendamts-Erfüllungsgehilfen berichten, vor Gericht.
Das Jugendamt - Kinderhandel mitten in Europa ++++++ The Jugendamt - Child Trafficking in the midst of Europe ++++++ Le Jugendamt - Enlèvements des enfants au coeur d'Europe +++++ Il Jugendamt - Rapimenti dei bambini nel centro d'Europa
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Freitag, 27. Januar 2012
Dienstag, 16. August 2011
Stuttgart: Mundtot-Schauprozess gegen die Pressefreiheit
Terminankündigung:
Mundtot-Schauprozess der Stadt Stuttgart gegen Journalisten zur Einschränkung der Pressefreiheit und Vertuschung eigener Straftaten.
Aktenzeichen: 33 Ns 5 Js 14525/11
- Wo? Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5
- Wann? Tel: 0711-9213119 anrufen, dort
- Aktenzeichen 33 Ns 5 Js 14525/11 durchgeben und Verhandlungstermin erfragen.
Mittwoch, 2. Februar 2011
Du bist Deutschland - Du bist Uwe Bodmer
Du denkst, Kinderhändlern sollte man das Handwerk legen?
Das denkt auch Uwe Bodmer, Vorsitzender des Kinderschutzbundes, Ortsverband Stuttgart.
Es sei denn, es geht um Uwe Bodmers eigene Beteiligung an der Entziehung Minderjähriger und am Kinderhandel.
In der Industrie hat Uwe Bodmer versagt. "Ich musste was Neues machen, um das Alte zu bewältigen", meint der arbeitslose Ingenieur.
Da kam der Deutsche Kinderschutzbund gerade recht. Der Stuttgarter Zeitung hat Uwe Bodmer erzählt, er begleite dort "Väter, denen nur der betreute Umgang gestattet ist."
Was Uwe Bodmer der Stuttgarter Zeitung nicht erzählt hat: Er hilft dem Jugendamt Stuttgart regelmäßig als schäbiger Handlanger aus, wenn es um die totale Entfremdung von Babys von ihren Eltern geht. Dafür kassiert er pro Baby bis zu 10.000 Euro Schmiergeld.
Um die Eltern "gerichtsfest" fertigzumachen, holt sich Uwe Bodmer regelmäßig die Polizei in zivil in den Kinderschutzbund:
"Das sind unsere Freunde", sagt Bodmer.
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Du bist Uwe Bodmer.
Du bist Deutschland.
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