Am 16.12.2010 versuchte der Kindesvater Michael Mosuch ein Gespräch mit Frau Monika Pella sein Kind betreffend zu führen. Frau Dipl.-Soz.-Päd. (FH) Monika Pella arbeitet beim Jugendamt Stuttgart beim so genannten "Pflegekinderdienst".
Die Beamtin Monika Pella, die vom Gericht als Belastungszeugin gegen den Kindesvater geladen worden ist, beleidigte diesen sofort mit Fäkalausdrücken, noch bevor er überhaupt zu seinem Anliegen kam.
Danach beendete die Zeugin Pella das Gespräch:
Der Angeklagte Michael Mosuch soll die Zeugin Pella, die an einer kriminellen Kindesentziehung gegen das Kind des Angeklagten beteiligt war, als "Drecksau" beleidigt haben und damit "gedroht" haben, "aufzudecken, was im Jugendamt Stuttgart abläuft":
Aus der Strafakte gegen den Angeklagten
Dumm nur: Herr Michael Mosuch ist nicht nur Kindesvater, sondern auch Journalist.
Das Jugendamt mag keine Öffentlichkeit, die es nicht selbst generiert und vor allem kontrolliert. Dafür hält es sich käufliche Haus-"Journalisten" wie Inge Jacobs von der Stuttgarter Zeitung.
Michael Mosuch wurde vom Stuttgarter Amtsgericht in erster Instanz auftragsgemäß zu 160 Tagessätzen = 4.800 EUR Geldstrafe verurteilt und wäre somit vorbestraft. Und ein Vorbestrafter braucht schließlich kein Kind, so die öffentliche Meinung.
Der vorhergehende Strafbefehl des Amtsgerichts Stuttgart lautete auf 7.500 EUR Geldstrafe. Wohlgemerkt: der offizielle Tatvorwurf lautet auf "Beleidigung".
Am 18.02.2011 steht nun die Berufungsverhandlung am Landgericht Stuttgart an.
Nach ihrer Beleidigung des Angeklagten im ersten Gespräch leugnete die Zeugin Pella in einem weiteren Gesprächsversuch ihre Identität – nachdem Monika Pella sich mit ihrem Namen meldete, leugnete sie Monika Pella zu sein:
Auch hätte Monika Pella den Kindesvater gar nicht beleidigt, vielmehr hätte sie den Ausdruck "Arschloch" ja gerade von ihm gehört:
Vor diesem Hintergrund hat der Angeklagte nun beantragt, ein psychiatrisches Gutachten über die Zeugin Monika Pella hinsichtlich ihrer Prozessfähigkeit einzuholen, da diese möglicherweise an einer krankhaften seelischen Störung, einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer anderen schweren seelischen Abartigkeit leidet.
Strafantrag gegen die Zeugin Monika Pella wegen Beleidigung und uneidlicher Falschaussage vor Gericht wurde angekündigt. Man muss davon ausgehen, dass die Zeugin Monika Pella von der Staatsanwaltschaft Stuttgart abermals gedeckt wird.
Falls Sie die Zeugin Pella auf dem Bild unten wiederentdecken, ist das kein Zufall.
Pella entführt auf diesem Bild gerade das Kind des sorgeberechtigten Angeklagten. Die anderen Zeugen, sämtlich Polizeibeamte, leisten ihr dabei Beihilfe.
Falls Sie die Zeugin Pella auf dem Bild unten wiederentdecken, ist das kein Zufall.
Pella entführt auf diesem Bild gerade das Kind des sorgeberechtigten Angeklagten. Die anderen Zeugen, sämtlich Polizeibeamte, leisten ihr dabei Beihilfe.
Übrigens: Zur Hauptverhandlung am 18. Februar 2011 gegen den Journalisten Michael Mosuch wurden Monika Pella, die Sie oben hören sowie die Polizeibeamten als Zeugen geladen.
Die Verhandlung ist ÖFFENTLICH.


Die Bezeichnung "Drecksau" für dieses Stück Abschaum scheint zu passen.
AntwortenLöschenuje die Monika Pella hatte bei Journalisten schon immer ein Identitätsproblem
AntwortenLöschenvielleicht sollte man Monika Pella wieder einmal persönlich besuchen und den Begriff Arschloch besprechen
Drecksau ist eine Zustandsbeschreibung, keine Beleidigung.
AntwortenLöschenDas sog. Jugendamt Stuttgart schützt nicht die "Jugend", das hochgelobte Kindeswohl, die Herrschaften sonnen sich vielmehr in ihrer Macht von Amts wegen. Sie schlagen in Fällen unbarmherzig zu, wo keinerlei Indikation gegeben ist, vielleicht aus der Angst heraus, dass Kinder nie wieder in Familien zu Tode kommen, wo das JA hätte handeln müssen. So kann man Defizite fachlicher und persönlicher Art nicht kompemsieren.
AntwortenLöschenDu gehst das völlig falsch an!
AntwortenLöschenStrafbar: "Du blödes Schwein!"
Nicht strafbar: "Bist du ein blödes Schwein?"
Wenn du das jemanden fragst, ist das keine Beleidigung! Er kann ja drauf antworten!