Az: 15 O 407/11, Landgericht Stuttgart (richtig, das Frank-Fahsel-Gericht)
In der gerichtlich geforderten Stellungnahme der Stadt Stuttgart schreibt "Stadtrechtsdirektor Höschle" neben weiteren Ungeheuerlichkeiten u.a.:
"Was das geltend gemachte Schmerzensgeld angeht, so ist aus dem Antrag nicht ersichtlich, worin der Schmerz des Antragstellers bestehen soll. Auf etwaige Schäden des Kindes kann es nicht ankommen, da der Antragsteller nicht das Kind vertritt."
Dazu kommentiert ein Facebook-Mitglied:
"Dieser Stadtrechtsdirektor scheint nichts mit Menschenrechten am Hut zu haben ... seine Aussage klingt sehr höhnisch! Wahrscheinlich hat er keine Kinder, sonst wüsste er, was Eltern für Schmerzen und Qualen erleiden, wenn man ihnen ihr Kind weg nimmt ... und auch die Schmerzen und Qualen des geraubten Kindes sind unermesslich, von den eigenen Eltern getrennt zu werden. Nur ein perverser Sadist gibt solche höhnisch, zynischen Bemerkungen von sich in Anbetracht des Leides von beraubten Eltern."(Name der Redaktion bekannt)
Dem ist vorerst nichts hinzuzufügen.



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