Amtsrichter Dr.(?) Benjamin Stolle vom Amtsgericht Stuttgart (kürzlich noch weisungsgebundener Staatsanwalt) will körperliche Untersuchungen aller Zuschauer.
Für die "Zeugen" und "Geschädigten" lässt Dr.(?) Stolle einen geschützten Bereich reservieren.
Selbstverständlich setzt ein Dr. (?) Stolle keine Unterschrift unter diese Verfügung, um beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag nicht angreifbar zu sein. Selbstverständlich wird dem Pöbel nur ein "Abdruck" per einfachem Brief zugestellt. DIe urkundsbeamtliche Beglaubigung fehlt. Diese Vorgehensweise dürfte wohl verfassungswidrig und kriminell sein und gegen Völkerrecht verstoßen.
Anmerkung: Die Verfügung des Dr. (?) Stolle hat derselbe inklusive Rechtschreibfehler (!) von seiner Kollegin, Richterin am Amtsgericht Ingrid Tichaczek-Krebs abgeschrieben, die im ersten Terrorprozess Herrn Michael Mosuch bereits zu 160 Tagessätzen aburteilen wollte, letztlich aber an der Wahrheit gescheitert ist.
Tichaczek-Krebs sollte im Dr. (?) Stolle-Verfahren ursprünglich als "Geschädigte" auftreten, taucht aber nun plötzlich nicht mehr auf der Zeugenliste auf.
Amtsgericht 70190 Stuttgart, 26.01.2012
Hauffstr. 5
(071 l)921-3Il9
Geschäftsnummer: 33 Ds 5 Js 1452511 1
Sitzungspolizeiliche Verfügung
in der Strafsache
ABDRUCK
Michael Mosuch
In Ergänzung zu der Verfügung vom 25.01.2012 wird folgendes verfügt:
1. Als Zuhörer wird nur zugelassen, wer
a. sich am Eingang für Zuhörer mit einem gültigen Personalausweis oder Paß
ausweist; die Identität ist durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen,
b. sich einer körperlichen Untersuchung unterzieht,
c. keine unzulässigen Gegenstände bei sich trägt.
2. Die Personalien der Zuhörer können schriftlich festgehalten undloder ihre Ausweise
abgelichtet werden. Die angefallenen Unterlagen dürfen nur zum Zweck der
Überprüfung der Personalien verwendet werden. Ablichtungen bzw. Namenslisten
sind am Ende des jeweiligen Sitzungstags dem Gericht abzuliefern und anschließend
zu vernichten.
3. Für die Zeugen ist ein Zimmer in der Nähe des Sitzungssaales zum Aufenthalt zu
reservieren, von wo die Zeugen nach Aufruf durch die Wachtmeister abgeholt
werden.
gez. Dr. Stolle
Richter
Fundstelle: h:\s103\ts103\d5jsl452.025

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