Der infantile Ehrenkult in Stuttgart geht weiter:
So erließ das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart ein Ordnungsgeld im Fall eines Angeklagten, der zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht mit einer Schildmütze auf dem Kopf erschienen war. Der Vorsitzende des Schöffengerichts forderte ihn auf, die Mütze abzunehmen. Das verweigerte er. Nach Androhung eines Ordnungsgelds, das auch die Staatsanwaltschaft beantragt hatte, nahm der Angeklagte die Mütze kurze Zeit ab, setzte sie danach aber wieder auf und nahm sie dann nicht mehr ab. Das Amtsgericht verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 EUR, ersatzweise vier Tage Ordnungshaft. Die hiergegen eingelegte Beschwerde hatte keinen Erfolg.
Nach Auffassung des OLG stelle das Erscheinen in der Hauptverhandlung mit einer Schildmütze keine Ungebühr im Sinne des Gesetzes dar. Denn es sei vor allem unter Jugendlichen üblich geworden, auch in geschlossenen Räumen eine Schildkappe, Kapuze oder Wollmütze auf dem Kopf zu behalten. Ebenso wie das Erscheinen in Freizeitkleidung, Berufskleidung, kurzen Hosen, "bauchfreien" Shirts u.ä. verletze das Erscheinen vor Gericht mit einer Schildkappe allein nicht die Würde des Gerichts. Allerdings stelle die provokative Weigerung des Angeklagten, seine Schildmütze ohne nachvollziehbare Begründung abzunehmen, einen erheblichen Angriff auf die Würde des Gerichts und damit eine Ungebühr im Sinne des Gerichtsverfassungsgesetzes dar. Eine derartige Aufmachung eines Verfahrensbeteiligten oder Zeugen in einer Gerichtsverhandlung erscheine nämlich unangemessen, sofern der Betreffende seine Kopfbedeckung nicht wegen gesundheitlicher, religiöser, kosmetischer oder sonstiger nachvollziehbarer Gründe erklären könne. Die Aufforderung des Schöffengerichtsvorsitzenden, die Schildmütze abzunehmen, sei daher nicht zu beanstanden (OLG Stuttgart, 1 Ws 126-127/07).
Kein Wunder, dass dies gerade in Stuttgart geschah, denn in Stuttgart stehen auch Journalisten, die über Verbrechen von Stuttgarter Jugendamts-Erfüllungsgehilfen berichten, vor Gericht.
Das Jugendamt - Kinderhandel mitten in Europa ++++++ The Jugendamt - Child Trafficking in the midst of Europe ++++++ Le Jugendamt - Enlèvements des enfants au coeur d'Europe +++++ Il Jugendamt - Rapimenti dei bambini nel centro d'Europa
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Freitag, 27. Januar 2012
Sonntag, 22. Januar 2012
ÖFFENTLICHE VERHANDLUNG: STUTTGARTER KINDERHÄNDLER VERTUSCHEN VERBRECHEN
Zeit: Mittwoch, 1. Februar 2012 ab 09:00 Uhr
*** ÖFFENTLICHE VERANSTALTUNG ***
Das Jugendamt Stuttgart und seine untergeordneten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vertuschen Verbrechen zu Lasten von Kindern.
Sie werden (weitere) falsche uneidliche Aussagen und Meineide begehen.
Dabei werden sie von Amtsrichter Dr. Benjamin Stolle und Staatsanwalt Stephan Biehl gedeckt.
Die Veranstaltung läuft unter dem Decknamen
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33 Ds 5 Js 14525/11
Michael Mosuch wegen Verleumdung
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Ort: Amtsgericht Stuttgart, Saal 1
Zeit: 1. Februar 2012 ab 09:00 Uhr, ganztags
Seien Sie bei dieser einmaligen Veranstaltung als Zeuge von Staatsverbrechen dabei. Die Verhandlung ist öffentlich!
Das Jugendamt Stuttgart und seine untergeordneten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vertuschen Verbrechen zu Lasten von Kindern.
Sie werden (weitere) falsche uneidliche Aussagen und Meineide begehen.
Dabei werden sie von Amtsrichter Dr. Benjamin Stolle und Staatsanwalt Stephan Biehl gedeckt.
Die Veranstaltung läuft unter dem Decknamen
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33 Ds 5 Js 14525/11
Michael Mosuch wegen Verleumdung
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Ort: Amtsgericht Stuttgart, Saal 1
Zeit: 1. Februar 2012 ab 09:00 Uhr, ganztags
Seien Sie bei dieser einmaligen Veranstaltung als Zeuge von Staatsverbrechen dabei. Die Verhandlung ist öffentlich!
Zeit: Mittwoch, 1. Februar 2012 ab 09:00 Uhr
Ort: Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5, Stuttgart
Saal 1
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Sonntag, 30. Januar 2011
Die (V)Ermittlungsmethoden des Revierleiters Thomas Engelhardt, Polizei Stuttgart
Polizeioberrat (POR) Thomas Engelhardt, seit 1. Oktober 2009 Leiter des Reviers Ostend:
In welcher Weise POR Thomas Engelhardt "vermittelt", geht in beeindruckender Weise aus den zwei folgenden Dokumenten hervor.
Es wird also nicht ermittelt, "da ein Anfangsverdacht gegen die Mitarbeiterin den Jugendamtes Susanne Wortmann wahrscheinlich nicht gegeben sein könnte."
Über den Kindesvater und Journalisten Michael Mosuch kann sich Engelhardt da schon konkreter äußern:
Jeder weitere Kommentar erübrigt sich.
Revierleiter POR Thomas Engelhardt wurde zum "Beleidigungsprozess" gegen den Journalisten Michael Mosuch am 18. Februar 2011 als Zeuge beantragt. Falls sich das Gericht weigern sollte, Engelhardt zu laden, wovon auszugehen ist, wird POR Thomas Engelhardt notfalls per Gerichtsvollzieher geladen und zwangsweise vorgeführt.
"Meine Aufgabe sehe ich vorrangig als (Ver-)Mittler zwischen den Interessen und Bedürfnissen des Einzelnen und der Allgemeinheit, in deren Interesse die Polizei tätig wird."
POR Thomas Engelhardt
In welcher Weise POR Thomas Engelhardt "vermittelt", geht in beeindruckender Weise aus den zwei folgenden Dokumenten hervor.
Über den Kindesvater und Journalisten Michael Mosuch kann sich Engelhardt da schon konkreter äußern:
"Die Notwendigkeit, gegen Herrn Michael Mosuch konsequent einzuschreiten, wird weiter bestehen bleiben."
Jeder weitere Kommentar erübrigt sich.
Revierleiter POR Thomas Engelhardt wurde zum "Beleidigungsprozess" gegen den Journalisten Michael Mosuch am 18. Februar 2011 als Zeuge beantragt. Falls sich das Gericht weigern sollte, Engelhardt zu laden, wovon auszugehen ist, wird POR Thomas Engelhardt notfalls per Gerichtsvollzieher geladen und zwangsweise vorgeführt.
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