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Donnerstag, 20. September 2012

Neue Serie zum Weltkindertag: "Die Machenschaften und Verbrechen Deutscher Jugendämter"

Folge 1: Ein Rechtsanwalt als Handlanger des Jugendamtes

Pünktlich zum Weltkindertag am heutigen 20. September 2012 starten wir eine neue Serie über die Machenschaften und Menschenrechtsverbrechen deutscher Jugendämter. (Anm.d.Red.: Die Welt feiert den Tag des Kindes jeweils am 01. Juni, mit Ausnahme der BRD, die dafür einen abweichenden Feiertag vorgesehen hat. Warum eigentlich?)

März 2012: Richter Fiedler vom Amtsgericht Dresden setzt auf Weisung des Jugendamtes einen so genannten "Umgangspfleger" namens Peter H. ein.

Peter H. ist Rechtsanwalt für Strafrecht in Dresden. Weil seine Kanzlei mehr schlecht als recht läuft, ist er auch als freiberuflicher Berufsbetreuer tätig, der darauf angewiesen ist, immer genügend Menschen zu "betreuen". Schon aus diesem Grund wird Peter H. niemals einen seiner "Klienten" aufgeben. Als Berufsbetreuer zieht Peter H. somit über 40 angeblich geschäftsunfähigen Personen das Geld aus der Tasche.

Die einzige gerichtlich festgelegte Aufgabe des Peter H. war und ist, den Umgang zwischen einem vierjährigen Kind und seinem Vater zu ermöglichen, da die sogenannten Pflegepersonen das Kind entgegen ihrer gesetzlichen Aufgabe lieber "behalten" und jeden Kontakt zum Vater verhindern wollen, mit dem Kind weiterhin jeden Monat 1800 EUR verdienen, damit sie ihr neues Eigenheim auf Pump abzahlen können.

Zwei Monate später: Peter H. hat sich mittlerweile das Vertrauen des Vaters erschlichen, indem er unhaltbare Versprechungen immer wieder ins Gespräch brachte, die er später nie eingehalten hat und zudem verleugnete (dazu später mehr).

Weitere zwei Wochen später: Peter H. verfügt einen zeitlich unbegrenzten Dauerumgang zwischen dem Vater und seiner Tochter. Der Vater hat dafür bereits ein Ferienhäuschen in einer Jugendherberge gebucht. Vor Beginn des Umgangskontaktes allerdings reißt Peter H. sich selbst die Maske vom Gesicht und nennt dem Vater einige Hindernisse, die seiner Ansicht nach dem Umgang mit seiner Tochter jetzt entgegenstehen könnten: so bedrohte Peter H. den Vater u.a. damit, , dass er ihn "jetzt auch umbringen könnte" und er "das vielleicht auch mal machen würde".

Zwei Tage später erscheint dann unmittelbar vor dem Abendessen ein dunkler Schatten in der Ferienidylle. Der Schatten entpuppt sich als "Umgangspfleger" Peter H., der am gebuchten Ferienhaus unangemeldet und in auffälligem Verhalten, durchs Fenster starrt und das Kind, das gerade deutlich sichtbar Vertrauen zum Vater gewonnen hat, ohne Rücksicht auf das Wohl des Kindes und ohne ersichtlichen oder sonstwie vorhandenen tatsächlichen Grund kommentarlos aus der Obhut des Vaters reißt.


Der Handlanger des Jugendamtes Peter H. täuscht seine angeblichen Befugnisse vor (v.l.n.r.: Zeuge, Peter H., Zeugin mit Kind)

Sämtliche Beobachter dieser Straftat vor laufender Kamera sind zunächst sprachlos, der Vater und seine Begleitung verfolgen Peter H., der im Laufschritt zu seinem Auto Golf IV, silbermetallic, amtliches Kennzeichen DD-EN 9162 geht und das weinende Kind dabei hinter sich herzerrt. Das Kind erleidet dabei sichtbar einen Schock und muss vom Vater und seiner Begleitung beruhigt werden.

Als Peter H. an seinem Auto (silberner Golf, amtliches Kennzeichen DD-EN 9162) ankommt, trifft ein weiterer Zeuge hinzu und fragte Peter H., was dieser hier treibe, und dass er die Polizei holen werde. Peter H. behauptet skrupellos, er wäre "dazu ermächtigt", was nicht nur eine Lüge ist und an längst vergangene Zeiten erinnert, sondern aufgrund des nicht öffentlichen Charakters einer familiengerichtlichen Angelegenheit auch eine weitere Straftat des Peter H. darstellt


Peter H: "Geben Sie mir sofort das Kind!" (v.l.n.r.: Zeugin mit Kind, Peter H., im Hintergrund: schockierte Kinder)

Die herbeigeeilten Zeugen wollen aufgrund des Verhaltens des Peter H. (Kommentarloses Abgreifen des Kindes, brutales Hinterherzerren des Kindes gegen dessen sichtbaren Widerstand) richtigerweise sofort die Polizei einschalten.

Doch Rechtsanwalt Peter H. nötigt den Vater, seine Tochter in das -vermüllte und nach Zigarettenqualm stinkende- Auto des Peter H. zu setzen, in dem sich nicht einmal geeignete Rückhaltesysteme für Kinder befinden. Zur Krönung der Dreistigkeit "droht" Peter H. sogar mit vorgehaltenem Handy damit, "die Polizei zu rufen", falls der Vater seinen "Anweisungen" nicht Folge leisten würde.

Konsterniert gibt der Vater nach. Heute meint er dazu: "Aus heutiger Sicht hätte ich keinen Moment gezögert, meinerseits die Polizei zu rufen und Peter H. auf frischer Tat festnehmen zu lassen. Peter H. handelt offensichtlich systematisch, es liegen bereits etliche Strafanträge gegen Peter H. wegen ähnlicher Taten vor."

Unmittelbar nach diesem Vorfall wird Peter H. aufgefordert, die rechtliche Grundlage für sein Handeln zu nennen. Diese Aufforderung bleibt bis heute unbeantwortet. Stattdessen setzt Peter H. nun sein Verhalten der serienweisen Verleumdungen und Üblen Nachreden zum Nachteil des Vaters, seiner Lebensgefährtin und seines Kindes in schriftlicher Weise fort, dazu gehören auch Nachstellungen und Psychoterror wie Anrufe mitten in der Nacht um 01:29 Uhr, wobei Peter H. selbst es war, der zuvor versuchte, die telefonische Kontaktaufnahme des Vaters zu ihm -Peter H.- zu untersagen.

Bemerkenswert erscheint in diesem Zusammenhang, dass Peter H. nur einige Tage zuvor in einem Gespräch mit dem Vater behauptet, "der Heilige Geist" zu sein, und neben an Schwachsinn grenzendem Verhalten wie Hüpfen im Kreis mit dem ständigen Ausruf "Yes we can!" zudem sexuell anzügliche Bemerkungen von sich gibt wie "Fick doch den Baum an."

Ein namentlich der Redaktion bekannter Psychologe meint dazu: "Diese Äußerungen des Peter H. erhärten die Vermutung, dass dieser an wahnhaften Wahrnehmungsstörungen leidet."

Peter H. hat aus oben gegebenem Anlass seine Geschäftsfähigkeit trotz Aufforderung nicht nachgewiesen. Das bedeutet, dass Peter H. als mutmaßlich geschäftsunfähige Person über Wohl und Wehe von angeblich betreuungsbedürftigen Personen entscheidet.

Es bleibt noch anzumerken, dass mittlerweile hinreichend Hinweise dafür vorliegen, dass Peter H. das hier betreffende Kind auch sexuell missbraucht bzw. sexuell belästigt hat.

Für die Tat des Peter H. existieren über 50 Zeugen. Strafrechtliche Ermittlungsverfahren wurden in die Wege geleitet. Das Amtsgericht Dresden wurde über das Gebaren des Peter H. informiert - bis heute erfolgte keine Reaktion. Es ist davon auszugehen, dass Richter am Amtsgericht Fiedler und Rechtsanwalt Peter H. gemeinsame Sache machen und sich gegenseitig Dienstbarkeiten leisten.

Freitag, 27. Januar 2012

Infantiler Ehrenkult - Ordnungsgeld wegen Weigerung, eine Mütze abzusetzen

Der infantile Ehrenkult in Stuttgart geht weiter:

So erließ das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart ein Ordnungsgeld im Fall eines Angeklagten, der zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht mit einer Schildmütze auf dem Kopf erschienen war. Der Vorsitzende des Schöffengerichts forderte ihn auf, die Mütze abzunehmen. Das verweigerte er. Nach Androhung eines Ordnungsgelds, das auch die Staatsanwaltschaft beantragt hatte, nahm der Angeklagte die Mütze kurze Zeit ab, setzte sie danach aber wieder auf und nahm sie dann nicht mehr ab. Das Amtsgericht verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 EUR, ersatzweise vier Tage Ordnungshaft. Die hiergegen eingelegte Beschwerde hatte keinen Erfolg.

Nach Auffassung des OLG stelle das Erscheinen in der Hauptverhandlung mit einer Schildmütze keine Ungebühr im Sinne des Gesetzes dar. Denn es sei vor allem unter Jugendlichen üblich geworden, auch in geschlossenen Räumen eine Schildkappe, Kapuze oder Wollmütze auf dem Kopf zu behalten. Ebenso wie das Erscheinen in Freizeitkleidung, Berufskleidung, kurzen Hosen, "bauchfreien" Shirts u.ä. verletze das Erscheinen vor Gericht mit einer Schildkappe allein nicht die Würde des Gerichts. Allerdings stelle die provokative Weigerung des Angeklagten, seine Schildmütze ohne nachvollziehbare Begründung abzunehmen, einen erheblichen Angriff auf die Würde des Gerichts und damit eine Ungebühr im Sinne des Gerichtsverfassungsgesetzes dar. Eine derartige Aufmachung eines Verfahrensbeteiligten oder Zeugen in einer Gerichtsverhandlung erscheine nämlich unangemessen, sofern der Betreffende seine Kopfbedeckung nicht wegen gesundheitlicher, religiöser, kosmetischer oder sonstiger nachvollziehbarer Gründe erklären könne. Die Aufforderung des Schöffengerichtsvorsitzenden, die Schildmütze abzunehmen, sei daher nicht zu beanstanden (OLG Stuttgart, 1 Ws 126-127/07).


Kein Wunder, dass dies gerade in Stuttgart geschah, denn in Stuttgart stehen auch Journalisten, die über Verbrechen von Stuttgarter Jugendamts-Erfüllungsgehilfen berichten, vor Gericht.

Sonntag, 22. Januar 2012

ÖFFENTLICHE VERHANDLUNG: STUTTGARTER KINDERHÄNDLER VERTUSCHEN VERBRECHEN

Zeit: Mittwoch, 1. Februar 2012 ab 09:00 Uhr

*** ÖFFENTLICHE VERANSTALTUNG ***

Das Jugendamt Stuttgart und seine untergeordneten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vertuschen Verbrechen zu Lasten von Kindern.

Sie werden (weitere) falsche uneidliche Aussagen und Meineide begehen.
Dabei werden sie von Amtsrichter Dr. Benjamin Stolle und Staatsanwalt Stephan Biehl gedeckt.

Die Veranstaltung läuft unter dem Decknamen
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33 Ds 5 Js 14525/11
Michael Mosuch wegen Verleumdung
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Ort: Amtsgericht Stuttgart, Saal 1
Zeit: 1. Februar 2012 ab 09:00 Uhr, ganztags

Seien Sie bei dieser einmaligen Veranstaltung als Zeuge von Staatsverbrechen dabei. Die Verhandlung ist öffentlich!

Zeit: Mittwoch, 1. Februar 2012 ab 09:00 Uhr
 Ort: Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5, Stuttgart
Saal 1




Mittwoch, 2. Februar 2011

Du bist Deutschland - Du bist Uwe Bodmer



Du denkst, Kinderhändlern sollte man das Handwerk legen?
Das denkt auch Uwe Bodmer, Vorsitzender des Kinderschutzbundes, Ortsverband Stuttgart.

Es sei denn, es geht um Uwe Bodmers eigene Beteiligung an der Entziehung Minderjähriger und am Kinderhandel.

In der Industrie hat Uwe Bodmer versagt. "Ich musste was Neues machen, um das Alte zu bewältigen", meint der arbeitslose Ingenieur.

Da kam der Deutsche Kinderschutzbund gerade recht. Der Stuttgarter Zeitung hat Uwe Bodmer erzählt, er begleite dort "Väter, denen nur der betreute Umgang gestattet ist."

Was Uwe Bodmer der Stuttgarter Zeitung nicht erzählt hat: Er hilft dem Jugendamt Stuttgart regelmäßig als schäbiger Handlanger aus, wenn es um die totale Entfremdung von Babys von ihren Eltern geht. Dafür kassiert er pro Baby bis zu 10.000 Euro Schmiergeld.

Um die Eltern "gerichtsfest" fertigzumachen, holt sich Uwe Bodmer regelmäßig die Polizei in zivil in den Kinderschutzbund:

"Das sind unsere Freunde", sagt Bodmer.

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Du bist Uwe Bodmer.
Du bist Deutschland.




Sonntag, 30. Januar 2011

Die (V)Ermittlungsmethoden des Revierleiters Thomas Engelhardt, Polizei Stuttgart

Polizeioberrat (POR) Thomas Engelhardt, seit 1. Oktober 2009 Leiter des Reviers Ostend:
"Meine Aufgabe sehe ich vorrangig als (Ver-)Mittler zwischen den Interessen und Bedürfnissen des Einzelnen und der Allgemeinheit, in deren Interesse die Polizei tätig wird."
POR Thomas Engelhardt

In welcher Weise POR Thomas Engelhardt "vermittelt", geht in beeindruckender Weise aus den zwei folgenden Dokumenten hervor.



Es wird also nicht ermittelt, "da ein Anfangsverdacht gegen die Mitarbeiterin den Jugendamtes Susanne Wortmann wahrscheinlich nicht gegeben sein könnte."


Über den Kindesvater und Journalisten Michael Mosuch kann sich Engelhardt da schon konkreter äußern:


"Die Notwendigkeit, gegen Herrn Michael Mosuch konsequent einzuschreiten, wird weiter bestehen bleiben."


Jeder weitere Kommentar erübrigt sich.

Revierleiter POR Thomas Engelhardt wurde zum "Beleidigungsprozess" gegen den Journalisten Michael Mosuch am 18. Februar 2011 als Zeuge beantragt. Falls sich das Gericht weigern sollte, Engelhardt zu laden, wovon auszugehen ist, wird POR Thomas Engelhardt notfalls per Gerichtsvollzieher geladen und zwangsweise vorgeführt.