Samstag, 5. Februar 2011

Dr. Steffen Haidinger, ein Staatsanwalt mit Ambitionen

Der damals 33-jährige Staatsanwalt Dr. Steffen Haidinger sieht von einem Strafverfahren gegen seine Handlanger, die Polizeibeamten
  • PHM Kessel
  • POM Fock
  • PHM Pflüger
  • POM Hetterich
ab.

Dr. Steffen Haidinger ist schließlich Sprecher der Staatsanwaltschaft Stuttgart und möchte noch Karriere machen.

Und schließlich hat den Strafantrag der
"amtsbekannte und gesondert verfolgte Anzeigeerstatter Michael Mosuch"
gestellt, gegen den ohnehin ein Betreuungsverfahren eingeleitet wurde.

Es ging auch nur um Körperverletzung im Amt, Beihilfe zur Entziehung Minderjähriger, Willkürliche Verhaftung, Einschränkung des Presserechts usw.

Nichts Großartiges.




3 Kommentare:

  1. Die Methoden, die auf dieser Website glaubwürdig dargestellt werden, sind von massivem Zynismus und Faschismus geprägt. Im Moment lässt sich diese Entwicklung in ganz Europa verzeichnen. Diese kriminellen Aktivitäten, die ausschliesslich von den Regierungen koordiniert und ausgeführt werden, sind für die Menschenrechte weltweit eine grosse Gefahr. Die Menschen dieser Welt müssen sich vereinen, um diese unmenschlichen und korrupten Regierungen abzusetzen. Andernfalls droht der Menschheit das Versinken im neuen Faschismus, der uns aktuell als Sicherheitspolitik propagiert wird. Es gibt für jedes Problem eine Lösung, soweit man das Problem erkannt hat und sich seiner Folgen bewusst ist...

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  2. Ja, man kann gewissen juristischen Kreisen durchaus faschistoide Züge bescheinigen, ich bin selbst Leidtragender. Menschenrechte, die Rechte von Vätern, die Rechte ihrer Kinder zählen nicht. Die Mutter wird als "das Größte" herausgestellt. Diese Leute vergessen, dass Frauen und vor allem Mütter im dritten Reich betrachetet wurden als Gebärmaschinen (man brauchte ja schließlich gesunden Nachwuchs als Kanonenfutter), sie wurden in den Kriegsjahren mangels Männer dann natürlich gerne als Arbeiterinnen in den (Rüstungs-)Fabriken ausgenutzt. Das faschistische Frauenbild ist sehr verlogen, und hat sich leider in der deutschen Rechtssprechung bis heute erhalten, und sei es, dass Mütter vor Ämtern und Familiengerichten allemal dies besseren Karten haben. Ein klarer Verstoß gegen Menschrechte und europäischem Recht.

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  3. Alles nix neues, leider.

    Mir werden am laufenden Band die Anzeigen gg. einen gewohnheitsmäßigen Hinweisgeber wg. Prozessbetrug bzw. Falschaussage eingestellt. Die Justiz muss das Fehlurteil der Strafkammer in dieser Sache, durch den Zivilprozess nochmals bestätigen. Obwohl es von mir derzeit GARANTIERT nix zu holen gibt, MUSS per Zivilurteil die falcsche (kriminelle) Beweiswürdigung der Strafkammer vertuscht werden...... www.helmutkarsten.de
    Nehmen Sie sich die Zeit, ganz zu lesen....

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