Süddeutsche Zeitung, 09 April 2008:
Zitat Frank Fahsel, pensionierter Richter, ehemals Landgericht Stuttgart
Zitat Frank Fahsel, pensionierter Richter, ehemals Landgericht Stuttgart
Richter Klaus ZIMMERT will seinen oben zitierten Kollegen vom Landgericht Stuttgart in nichts nachstehen.
Der Antrag des Angeklagten auf Ladung weiterer Zeugen wird abgelehnt.
Für Richter Klaus ZIMMERT ist nämlich
"nicht ersichtlich, was die Zeugen bekunden sollen."
Übrigens: Auf die Frage, ob Richter Klaus ZIMMERT Ton- und Bilddokumente als Beweismittel zulassen wird, erging von Richter Klaus ZIMMERT bis heute keine Antwort.
Auch auf die Frage, ob Richter Klaus ZIMMERT die Zeugen vereidigen lassen wird, erging von Richter Klaus ZIMMERT bis heute keine Antwort.
Richter Klaus ZIMMERT lässt stattdessen feige über seine Geschäftsstelle mitteilen:
"Im Fall Mosuch wird mit dem Angeklagten nicht gesprochen."
Der Antrag des Angeklagten auf Wiederaufnahme der Verfahren wegen
- Versuchter Kindesentführung
- Üble Nachrede, "Tatort Internet"
- Falsche Verdächtigung der Kindesentziehung zum Nachteil von Jugendamtsmitarbeitern und Polizisten
- Vortäuschen einer Straftat
- Entziehung Minderjähriger zum Nachteil eines Amtsvormundes
- Falsche Verdächtigung hinsichtlich der Aktenmanipulation von familiengerichtlichen Akten durch Stuttgarter Familienrichter
- Betreiben einer "illegalen Seite" im Interner
- Versuchte Körperverletzung
- Hausfriedensbruch
- Ordnungswidrigkeit der Angabe falscher Personalien
wird abgelehnt.
Alle Verfahren sind "vorläufig eingestellt" worden.
Nur das Verfahren wegen "Beleidigung" gegen Jugendamtsmitarbeiter und Polizisten bleibt aufrechterhalten.
Merkwürdig?
Würde nicht das "Richtige" dabei rauskommen, Richter Klaus ZIMMERT?
Der ursprüngliche Zeugenladungsantrag:
Wir dürfen gespannt sein, was Richter Klaus ZIMMERT noch auf Lager hat, um das Ergebnis in die gewünschte Richtung zu beeinflussen.
Als nächstes erwarten wir die Verfügung von Richter Klaus ZIMMERT, dass wie in der ersten Instanz beim Amtsgericht Stuttgart unter Richterin Tichaczek-Krebs
- sämtliche Belastungszeugen "besonders geschützt" werden müssen
- der Angeklagte und Zuschauer dagegen nach "gefährlichen Gegenständen" durchsucht werden(unter "gefährlichen Gegenständen" versteht das Gericht Aufzeichnungsgeräte)
- Stifte und Papier beschlagnahmt werden
- dienstlich anwesende Polizisten ihre "Schusswaffen zu führen haben"






Richter Zimmert hätte eher in die Zeit 1933-1945 gehört.
AntwortenLöschenAber wie man sieht, kann dieses Pack auch heute noch Karriere machen.